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Anreise - Rund um Ihre Einreise in Botswana

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Einreise und Reisedokumente

Die Anreise erfolgt über Johannesburg mit Anschlussflügen nach Maun (MUB). Fluggesellschaften wie beispielsweise Lufthansa bieten Direktflüge von Frankfurt oder München nach Johannesburg (JNB) an. Günstiger können Flüge mit Zwischenstopps ausfallen, beispielsweise mit British Airways, Air France, KLM oder Emirates. 

Wenn Sie einen Direktflug gebucht haben, können Sie Ihr Gepäck durchchecken lassen. Bitte erfragen Sie dies aber explizit beim Check-in Personal der jeweiligen Airline. South African Airlink und Air Botswana bieten regionale Anschlussflüge von Johannesburg nach Maun an, die in der Regel am selben Vormittag Ihrer Ankunft in Johannesburg erreicht werden können. 

Alternativ zu Maun können auch Kasane, Victoria Falls oder Livingstone als Start- bzw. Endpunkt der Reise gewählt werden. Auch hier erfolgt der Hin- bzw. Rückflug über Johannesburg (JNB).

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Reisedokumente

Sie benötigen einen mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass sowie Rückreisetickets. Alle Reisepässe sollten noch mindestens vier Blankoseiten beinhalten.

Reisen mit Kindern

Für Kinder unter 18 Jahren muss ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.

Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Unterlagen sind ggf. mit amtlicher Übersetzung ins Englische erforderlich. 

Weitere Fragen kann die zuständige botswanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum

Es sind vorab keine Visa für Europäer zur Einreise nach Botswana erforderlich. Bei Eintritt in das Land erhält man ein 90-tägiges Reisevisum direkt an der Passkontrolle – jedoch ist es immer ratsam, dies noch mal vor Ihrer Einreise bei der Botschaft zu überprüfen. Sollten Sie dennoch ein Visum benötigen, bekommen Sie ein Einladungsschreiben von uns, das an die botswanische Botschaft in Ihrer Nähe weitergeleitet werden muss. Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird in der Regel ein gültiges Visum vorausgesetzt.

Hinweis für die An-/Abreise aus Südafrika

Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben.

Reisen mit/von Kindern bei Transit oder Zwischenhalt in Südafrika

Auch Südafrika hat Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen erlassen, die auch Reisende aus und nach Botswana betreffen. 

Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen seit November 2019 nur noch einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.

Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:

- Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),

- Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster („Parental consent letter“),

- Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,

- Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,

- Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht die eigenen Kinder sind, müssen ein Original oder eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes sowie durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung beglaubigte eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Beglaubigte Kopien müssen von einem Notar oder der Behörde, welche die Urkunde/den Pass ausgestellt hat, stammen. 

Diesbezügliche Fragen können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. Nicht auszuschließen sind jedoch kurzfristige Regeländerungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen.

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